Selbstzahler
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für die Therapie eigenständig zu tragen, können wir nach einem ersten Kennenlernen sofort in den therapeutischen Prozess einsteigen. Die Termine lassen sich meist kurzfristig und flexibel planen
Private Krankenversicherung
In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie trägt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nach der Übernahme der Kosten und den vorzulegenden Unterlagen. Sobald die Kostenzusage erfolgt ist, kann gemeinsam das weitere Vorgehen geplant und Termine meist kurzfristig und flexibel vereinbart werden.
Beihilfe
Mit Vereinbarung unseres Erstgesprächs können Sie bereits die notwendigen Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle anfordern. Uns stehen fünf sogenannte „probatorische Sitzungen“ zur Verfügung, in denen wir uns Kennenlernen, ihre Belastungen einordnen und über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit entscheiden können. Sollten Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden beantrage ich für Sie die weiteren Therapiesitzungen. Im Anschluss lassen sich die weiteren Termine zumeist kurzfristig und flexibel planen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Mit Vereinbarung des Erstgesprächs lassen Sie sich bitte schriftlich von Ihrer Krankenkasse über die Antragstellung auf außervertragliche Psychotherapie beraten. Für den ersten Termin in meiner Praxis übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht, d.h. diese stelle ich Ihnen privat in Rechnung. Im Rahmen der sogenannten „Mitwirkungspflicht“ ist es im weiteren Verlauf an Ihnen mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem/einer kassenzugelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin wahrzunehmen, sich telefonisch über die Termin-Service-Stelle um die Vermittlung – und ebenso direkt bei den kassenzugelassenen Therapeut:innen um die Vergabe eines Psychotherapieplatzes zu bemühen und darüber Protokoll zu führen. Die sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung sowie ein ärztlicher Konsiliarbericht wird von Ihrem Hausarzt ausgestellt. Alle hierfür notwendigen Unterlagen und Formulare erhalten Sie von mir nach unserem Erstgespräch.
Im Anschluss können wir bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme der probatorischen Sitzungen beantragen. Sind diese genehmigt, stehen uns 4 Termine zur Verfügung, in denen wir uns weiter Kennenlernen und über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit entscheiden können. Daran anschließend wird meinerseits ein Bericht zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen fällig, denen ich für Sie erstelle und mit dem wir die weiteren Therapiesitzungen beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: